Die gestrige Videokonferenz zwischen den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder und dem Bundeskanzler verdeutlichten eines: An den bisherigen Regeln wird vorläufig weiter festgehalten.

Auszug aus den gestern beschlossenen Maßnahmen:

Das vollständige Protokoll der Videokonferenz erhalten sie am Ende dieser Seite.

Fortgeltung der bisherigen Maßnahmen:

Die bisherigen Maßnahmen werden auch während der aktuellen Omikron- Welle weiterhin fortgeführt. Sofern eine Überlastung des Gesundheitssystems droht, werden weitergehende Maßnahmen zur Infektionskontrolle vereinbart.


Öffnungsperspektive:

Bund und Länder werden Öffnungsperspektiven entwickeln für den Moment, zu dem eine Überlastung des Gesundheitssystems ausgeschlossen werden kann.


Testen:

Die aktuelle Situation erfordert eine Priorisierung bei der Durchführung von PCR- Tests. Konkret bedeutet dies, dass insbesondere vulnerable Gruppen und Beschäftigte die Möglichkeit zur PCR- Testung weiterhin haben. Das betrifft das Personal insbesondere in Krankenhäusern, in Praxen, in der Pflege, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und für Personen mit dem Risiko schwerer Krankheitsverläufe. Bei diesen soll der Verdacht auf eine Covid-19-Infektion weiterhin durch einen PCR-Test abgeklärt werden. Ebenso sollen PCR-Tests für Hochrisikopatientinnen und -patienten (Ältere, Komorbidität, immunsupprimierte Patientinnen und Patienten) eingesetzt werden, um eine frühzeitige Behandlung und ggfls. antivirale Therapie zu ermöglichen.


Quarantäne und Isolation:

Die Isolation nach einer nachgewiesenen Infektion kann nach sieben Tagen durch einen zertifizierten Antigen-Schnelltest (mit Nachweis des negativen Ergebnisses) bei 48 Stunden Symptomfreiheit beendet werden. Ohne Test endet sie nach 10 Tagen. Für die Quarantäne von Kontaktpersonen ist ebenfalls eine Freitestung durch negativen Antigentest nach sieben Tagen möglich.

Geboosterte Personen (3 Impfungen) sind von der Quarantäne als Kontaktperson ausgenommen.


Wirtschaftshilfen und Kurzarbeitergeld:

Die Bundesregierung wird bis zum nächsten Treffen am 16. Februar 2022 über die Fortführung von Wirtschaftshilfen, die über den 31. März 2022 hinausgehen, beraten und dementsprechend einen Vorschlag unterbreiten.