Das umsichtige Verhalten vieler Bundesbürgerinnen und Bundesbürger ermöglicht ein schrittweises Zurückfahren der aktuellen Einschränkungen. Dies soll koordiniert und abgestimmt in den 16 Bundesländern geschehen.

Allerdings ist sich der Expertenrat, der die Bundesregierung berät, darin einig, dass es keine vollständige Entwarnung für den Verlauf der Pandemie geben kann. Die verschiedenen Stämme des Virus existieren weiterhin und verursachen eine angespannte Situation in den Krankenhäusern. Deshalb wird u.a. auch am Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Alltag festgehalten.


Dreischritt-Öffnungen bis 20.März 2022:

In den Bereichen, die keine oder nur geringe überregionale Auswirkungen haben, werden die Länder angesichts des unterschiedlichen Infektionsgeschehens und der Impfquoten sowie der Belastungen des Gesundheitssystems eigenverantwortlich über Öffnungsschritte entscheiden. Bis zum kalendarischen Frühjahrsbeginn am 20. März 2022 sollen die weitreichenden Einschränkungen des gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens schrittweise zurückgenommen werden.

1. Private Zusammenkünfte für Geimpfte und Genese wieder ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl möglich. Der Zugang zum Einzelhandel soll bundesweit für alle Personen ohne Kontrollen möglich sein.

2. Ab dem 4. März 2022 der Zugang zur Gastronomie für Geimpfte, Genesene und Personen mit tagesaktuellem Test ermöglicht (3G- Regelung). Auch Übernachtungsangebote können von Geimpften, Genesenen und Personen mit tagesaktuellem Test wahrgenommen werden (3G-Regelung).

Diskotheken und Clubs („Tanzlustbarkeiten“) werden für Genesene und Geimpfte mit tagesaktuellem Test oder mit dritter Impfung (2G-Plus) geöffnet.

3. Ab dem 20. März 2022 sollen alle tiefgreifende Schutzmaßnahmen entfallen, wenn die Situation in den Krankenhäusern dies zulässt. Auch die nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtenden Homeoffice-Regelungen entfallen.


Beibehaltung niedrigschwelliger Basisschutzmaßnahmen:

Aus Sicht der Länder zählen hierzu insbesondere Maskenpflichten in den geschlossenen Räumen von Publikumseinrichtungen sowie in Bussen und Bahnen, das Abstandsgebot, allgemeine Hygienevorgaben, die Möglichkeit, in bestimmten Bereichen Test- erfordernisse vorzusehen sowie die Pflicht zur Nachweisführung des Impf-, Genesenen- und Teststatus.


Impfen:

Eine hohe Impfquote ist die Grundvoraussetzung, um dauerhaft auf Infektionsschutzmaßnahmen verzichten zu können und einen saisonalen Anstieg der Infektionsfälle hinzunehmen. Denn nur eine hohe Impfquote kann eine hohe Zahl an schweren Verläufen und die damit einhergehende Belastung des Gesundheitssystems verhindern.


Verlängerung des Kurzarbeitergeldes:

So wird den seit Beginn der COVID-19-Pandemie von Arbeitsausfall betroffenen Betrieben auch nach dem 31. März 2022 weiter die Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld ermöglicht. Auch die Überbrückungshilfe IV als zentrales Corona-Hilfsinstrument wird bis zum 30. Juni 2022 verlängert, um Unternehmen in weiterhin unsicheren Zeiten in bewährter Weise zu unterstützen. Die ergänzenden Programme Neustart- und Härtefallhilfen werden parallel zur Überbrückungshilfe IV verlängert.

Der nächste Bund-Länder-Gipfel wird in einem Monat, nämlich am 17. März 2022 stattfinden. Den vollständigen Wortlaut des Gipfels finden sie hier: